Für ein zeitgemäßes Reproduktionsmedizingesetz!

14. Juli 2020

Eine Initiative der Nilkheimer SPD, von der SPD Aschaffenburg übernommen, wurde von der SPD Unterfranken auf ihrem Bezirksparteitag einstimmig befürwortet. Der entsprechende Antrag ist hier zu lesen:

Für ein zeitgemäßes Reproduktionsmedizingesetz! (PDF, 99 kB)

Kinder zu haben und eine Familie zu gründen gehört für viele Menschen zu den wesentlichen Lebensinhalten und ist tragende Bedingung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft. Für die Verwirklichung des Kinderwunsches stehen seit einigen Jahrzehnten auch reproduktionsmedizinische Verfahren zur Verfügung. Seit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes 1990 hat sich die Reproduktionsmedizin rasant weiterentwickelt und neue diagnostische und therapeutische Maßnahmen für die Kinderwunschbehandlung zur Verfügung gestellt, in deren Zentrum immer die Gesundheit der Beteiligten und insbesondere der Kinder stehen muss. Dank guter medizinischer und sozialwissenschaftlicher Studien lassen sich mittlerweile in vielen Bereichen verlässliche empirische Aussagen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit dieser Techniken machen.

Im vergangenen Vierteljahrhundert wandelten sich auch die gesellschaftlichen Vorstellungen von Ehe und Familie. Überdies werden heute die Rechte und das Wohl von Kindern stärker wahrgenommen. All dies hat dazu geführt, dass die rechtliche Regelung der Fortpflanzungsmedizin, in deren Mittelpunkt nach wie vor das Embryonenschutzgesetz steht, heute lückenhaft ist, Rechtsunsicherheit erzeugt, Wertungswidersprüche enthält sowie teils als ungerecht oder gar dem Kindeswohl abträglich angesehen wird.

Viele dieser Entwicklungen ließen sich Ende der 1980er Jahre nicht vorhersehen. Umso wichtiger ist heute eine neue und umfassende Regelung der Voraussetzungen, Verfahren und Folgen der Fortpflanzungsmedizin, die den betroffenen Personen die möglichst beste und schonendste Behandlung ermöglicht und die Rechte der Beteiligten einschließlich der zukünftigen Kinder angemessen ausgestaltet. Die Komplexität der Materie ist kein Grund, eine gesetzliche Neuregelung weiter aufzuschieben.

Teilen